Finanzplanungs- und Treuhand-News

14.3.2024

Vorsicht vor Unterversicherung!

Seit Jahren nehmen Haftpflichtklagen gegen Medizinerinnen und Mediziner zu. Ebenso steigen die Entschädigungssummen kontinuierlich an. Zwar sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen, doch nicht alle Versicherungen bieten ausreichenden Schutz. Überprüfen Sie am besten noch heute Ihre Police! 

Vor allem, wer seine Versicherung bereits vor vielen Jahren abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz noch immer ausreichend ist. Erst kürzlich wurden wir auf den Fall eines bereits seit zehn Jahren berenteten Mediziners aufmerksam, der heute wegen Unterversicherung völlig unvorbereitet kurz vor der Privatinsolvenz steht.

Der niedergelassene Arzt im Ruhestand hatte im Laufe seiner ärztlichen Tätigkeit einmal einen Behandlungsfehler bei der Reanimation eines Kindes begangen. Der Fehler wurde ihm gerichtlich zur Last gelegt. Seine Berufshaftpflichtversicherung übernahm jedoch die Schadensdeckung. Jahre später informierte die Versicherung ihren inzwischen berenteten Mandanten, dass die bei Vertragsabschluss empfohlene Deckungssumme jetzt aufgebraucht sei und alle weiteren Schadensforderungen künftig von ihm als Privatperson zu tragen seien. Ein Schock für den ehemaligen Arzt!

Damit es Ihnen nicht ebenso ergeht, empfehlen wir Ihnen, noch heute Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu checken – unser Versicherungs-Team unterstützt Sie gerne dabei! Oder beachten Sie bei Neuabschluss Folgendes:

1.) Wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, unterversichert zu sein und die Kosten des Schadens selbst tragen zu müssen, sollten Sie bei einer Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens 5 bis 10 Millionen Franken (je nach Fachrichtung bis hin zu 20 Millionen Franken) für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 bis 250.000 Franken für Vermögensschäden anstreben. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – ein nicht ausreichender Versicherungsschutz kann schnell zur Existenzbedrohung werden, möglicherweise auch noch Jahre nachdem Sie Ihre Praxistätigkeit längst aufgegeben haben. Wählen Sie daher lieber die höchstmögliche Deckungssumme als die niedrigst empfohlene!

2.) Geben Sie beim Abschluss nicht nur Ihre genaue Fachrichtung inklusive Spezialisierungen an, sondern reichen Sie auch eine vollständige Liste aller vorgesehenen Leistungen ein, um sicher zu gehen, dass diese auch alle von der Versicherung gedeckt sind und achten Sie darauf, dass die Versicherung auch ausserhalb Ihrer Praxisräumlichkeiten gilt.

3.) Binden Sie sich nicht zwingend an eine Versicherung, sondern entscheiden Sie sich für eine Police mit jährlicher Kündigungsfrist!

4.) Achten Sie aber umgekehrt darauf, dass die Versicherung auf ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall verzichtet.

Lassen Sie sich vor Abschluss am besten einen neutralen Versicherungsvergleich erstellen! Wir prüfen aktuell alle Anbieter und Angebote. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen gerne an unser Team unter contact@academix.ch