Finanzplanungs- und Treuhand-News

28.3.2023

Deckung für die Drohne

Am 1. Januar 2023 hat die Schweiz die europäische Drohnenregulierung übernommen. Viele Hobbypilot:innen müssen sich jetzt gegen Haftpflichtschäden extra absichern.

Heute besitzen etwa 100'000 Schweizer:innen eine privat genutze Drohne. Mit steigender Tendenz. Drohnen werden inzwischen in vielen Bereichen genutzt: Ob als Kinderspielzeug, in der Fotographie, in Film und Berichterstattung, Landwirtschaft, Polizei und im Transportwesen. Unbemannte Drohnen könnten bald Menschen befördern. Unklar ist dabei jedoch, wer wie bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden kann. Meldungen von «gefährlichen Annäherungen» an startende und landende Flugzeuge mehren sich in der Presse.

Zwar haben sich die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherer in den vergangenen Jahren verbessert und integrierten für Drohnen mit einem Gewicht von unter 500g eine «Spielzeugdeckung» in ihren Versicherungsbedingungen. Aber nicht jede:r Pilot:in von Drohnen, Quadrocoptern oder Modellflugzeugen geniesst derzeit ausreichenden Versicherungschutz, denn die Schweiz hat am 1. Januar 2023 die europäische Drohnenregulierung übernommen.

Neu gelten nun auch hierzulande folgende Bestimmungen:

  • Für alle Drohnen- und Modellluftfahrzeugpilotinnen und -piloten gilt für Drohnen/Modellluftfahrzeuge bereits mit einem Gewicht von ≥250g (bis 25 kg; Modellluftfahrzeuge bis 30kg) eine obligatorische Versicherungspflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken.
  • Diese Deckung wird nur gewährt, wenn eine Zusatzdeckung «Piloten und Benützer von Drohnen und Modellluftfahrzeug» gegen Mehrprämie versichert wird!

Nach dem Kauf einer Drohne gilt daher der Rat: «Erst versichern, dann mit dem ersehnten Drohnenflug losgehen». Zumal der Versicherungsnachweis auch jeder Zeit bei jedem Flug mitgeführt werden muss.

Wer bereits eine solche Zusatzdeckung versichert hat, muss sich keine Sorgen machen. Alle Schweizer Versicherer werden die entsprechenden Artikel in den AVB-Haushaltversicherung (Modul Privathaftpflicht) anpassen, um eine ausreichende Deckung nach neuer Gesetzgebung zu gewährleisten.

Wer ein teures Fluggerät selbst gegen Beschädigungen oder Verlust absichern will, benötigt wie beim Motorfahrzeug eine zusätzliche Kaskoversicherung. Doch Achtung: Flüge über Gewässer oder gar der ungeplante «Ausflug» ins benachbarte Ausland (falls man doch einmal den vorgeschriebenen Sichtkontakt verlieren sollte), sind bei vielen Anbietern nicht mitversichert. Vor Abschluss einer ausreichenden Absicherung sollte daher der «ungeliebte Blick ins Kleingedruckte» geworfen oder ein versierter Versicherungstreuhänder kontaktiert werden.