Finanzplanungs- und Treuhand-News

12.11.2025

Entlastungsinitiative BUND 2027 – Auswirkungen auf die Altersvorsorge: Geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge

Der Bundesrat hat im Rahmen des Entlastungspakets 2027 Vorschläge präsentiert, die die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Zweiten und Dritten Säule ab 2028 deutlich verschärfen sollen.

Bisher werden Kapitalbezüge aus der Pensionskasse und der privaten Vorsorge zu einem vergünstigten Steuersatz versteuert. Künftig könnte dieser Vorteil wegfallen, und Kapitalbezüge würden mit dem übrigen Einkommen gemeinsam versteuert – was zu einer erheblichen Steuererhöhung führen würde, besonders für Mittelstandspensionierte.

Beispiel: Ein Kapitalbezug von 500'000 CHF könnte im Falle der Reform von rund 2,1 % Steuer auf 3,5 % steigen – das bedeutet eine Mehrbelastung von etwa 67 %. Bei höheren Kapitalbezügen könnte die Steuerlast noch gravierender ausfallen.

 

Befürchtung weiterer Steuererhöhungen durch die Kantone

Neben der geplanten Steuererhöhung auf Bundesebene befürchten viele, dass auch die Kantone, die durch die 13. AHV-Rente und den Wegfall der Steuereinnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung zusätzlich belastet werden, ähnliche Steuererhöhungen für BVG- und 3A-Bezüge einführen könnten. Besonders Kantone, die stark von den Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung abhängen, könnten versuchen, diese Verluste durch höhere Steuern auf Kapitalbezüge auszugleichen.

Diese mögliche Doppelbelastung würde die Steuerlast für viele Steuerpflichtige weiter erhöhen, was zusätzlich Druck auf die Altersvorsorge der Bürger ausüben könnte. Wer 2027 Kapitalbezüge aus der Pensionskasse oder der 3A tätigt, könnte unter Umständen mit signifikant höheren Steuerlasten konfrontiert werden – sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene.

 

Unsere Empfehlung: 2025 keine Pensionskassen-Einkäufe tätigen

Angesichts der drohenden Steuererhöhung raten wir, 2025 keine freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen. Warum?

  • Drei-Jahres-Sperrfrist: Pensionskasseneinkäufe binden Ihr Kapital für drei Jahre und verhindern steueroptimierte Kapitalbezüge im Jahr 2027. Wer jetzt einkauft, kann erst 2028 wieder Kapital beziehen – dann voraussichtlich zu den höheren Steuersätzen. Ein Pensionskasseneinkauf 2025 blockiert das Kapital, das sonst für die Tilgung von Hypotheken (WEF-Bezug) genutzt werden könnte. So könnte sich beispielsweise herausstellen, dass es 2027 sinnvoller ist, Kapital aus der Pensionskasse zu beziehen, um Hypotheken zu tilgen – jedoch nur, wenn das Kapital in den Jahren davor nicht durch einen Einkauf festgelegt wurde.
  • Abwarten zahlt sich aus: Sollte das Gesetz wider Erwarten nicht angenommen werden, können Sie 2026 nachholen, was 2025 nicht eingezahlt wurde. Sie behalten Flexibilität und können in den darauffolgenden Jahren von steuerlichen Vorteilen profitieren, die sich nach der endgültigen Entscheidung im Jahr 2026 eröffnen.
  • Steuerabzug vs. Steuerbelastung: Einkäufe in die Pensionskasse bringen heute Steuervorteile, aber die Steuererhöhung ab 2028 könnte diese Strategie entwerten. Eine solche Steuererhöhung sollten Sie nicht vorwegnehmen. Zudem ist der Wegfall der Abzugsfähigkeit von werterhaltenden Investitionen relevant, wenn Sie Immobilien planen. Ab 2027 können diese Investitionen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Hier bietet sich als Alternative die Investition in eine eigene Immobilie an, um steuerliche Vorteile auch in den Jahren 2025, 2026 und 2027 zu nutzen.

Alternative Investitionen – Strategien für Anleger

Sollten Sie 2025 auf den Pensionskasseneinkauf verzichten, gibt es dennoch eine Vielzahl von alternativen Investitionsmöglichkeiten, die Ihnen helfen, Ihre Altersvorsorge zu optimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen:

1. Investition in eigene Immobilien

Die Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung und die Abzugsfähigkeit von werterhaltenden Investitionen ab 2027 machen eine Investition in eigene Immobilien besonders attraktiv. Immobilien bieten inflationsgeschützte Erträge und ermöglichen es, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren – sowohl durch Hypothekenschulden als auch durch die Abzugsfähigkeit von Renovationskosten. Da die Steuererleichterungen für Immobilienkäufe und -renovierungen voraussichtlich noch bis 2027 gültig sind, könnten Sie sich die Vorteile der Steuerminderung jetzt sichern, bevor diese steuerlichen Anreize abgeschafft werden.

2. Private Leibrente – steuerlich optimiert

Eine weitere attraktive Möglichkeit ist die Investition in eine private Leibrente. Ab 2025 wird die Besteuerung von privaten Leibrenten erheblich günstiger, da 85 % der Leibrenten steuerfrei bleiben. Dies macht private Leibrenten zu einer sehr steuerfreundlichen Alternative zu einem Pensionskasseneinkauf, insbesondere wenn Sie ein planbares Einkommen im Alter wünschen und steuerliche Vorteile nutzen möchten.

3. Säule 3b – freie private Vorsorge

Die freie private Vorsorge (Säule 3b) bietet Ihnen eine hohe Flexibilität, sowohl bei der Erbregelung als auch beim Kapitalzugriff. Eine der attraktivsten Eigenschaften der Säule 3b ist, dass Sie keine langfristige Bindung eingehen, wie es bei einem Pensionskasseneinkauf der Fall wäre. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kapital flexibel und strategisch zu verwalten, um es später je nach Bedarf zu verwenden.

Eine besonders interessante Option für Ihre Altersvorsorge stellt die 3B-Einmaleinlage-Wealth-Police der ACADEMIX Consult AG dar. Diese Fondspolice bietet nicht nur steueroptimierte Einmaleinlagen, sondern auch zahlreiche Vorteile, die sie zu einer attraktiven Alternative zum klassischen Pensionskasseneinkauf machen.

Vorteile der 3B-Einmaleinlage-Wealth-Police:

  • Keine Abschlusskosten oder Provisionen – Sie zahlen lediglich die Vermögensverwaltungsgebühr:
    • Max. 1.3% Gebühr ab CHF 20'000 Anlage
    • Max. 0.95% Gebühr ab CHF 300'000 Anlage
    • Max. 0.65% Gebühr ab CHF 1'000'000 Anlage
  • Einkommenssteuerfreie Erträge – Die Fondspolice bietet den Vorteil, dass die Erträge steuerfrei bleiben, im Gegensatz zu Depotanlagen, bei denen auf Dividendenerträge Einkommenssteuer fällig wird.
  • Steuerfreies Rebalancing – Bei der Fondspolice können Sie Ihre Anlageportfolios flexibel und ohne steuerliche Belastung umschichten. Im Gegensatz dazu sind Depotanlagen steuerpflichtig, wenn Sie Vermögenswerte umschichten.
  • Kein Ausgabeaufschlag – Die Fondspolice verlangt keinen Ausgabeaufschlag, während Depotanlagen häufig Zusatzkosten beim Investieren in neue Werte verursachen.
  • Garantieoptionen – Die Fondspolice bietet die Möglichkeit, Garantieoptionen in Ihr Portfolio aufzunehmen, die für mehr Sicherheit sorgen. Depotanlagen hingegen sind vollständig vom Kapitalmarkt abhängig, was zu höheren Risiken führen kann.
  • Todesfallleistung und flexible Begünstigungsmöglichkeiten – Im Falle des Todes eines Versorgers bietet die Fondspolice eine Todesfallleistung und ermöglicht eine flexible Erbschaftssteuergestaltung, was die Nachfolgeplanung effizient und steueroptimiert über Generationen hinweg ermöglicht. Depotanlagen bieten keine solche Regelung.
  • Attraktive Besteuerung im Ruhestand – Durch die Fondspolice können Sie von einer besonders steuerlich vorteilhaften Behandlung im Ruhestand profitieren, was bei Depotanlagen oft nicht der Fall ist.

Fazit: Flexibilität wahren und strategisch handeln

Vermeiden Sie Pensionskasseneinkäufe 2025 und warten Sie die endgültige Entscheidung 2026 ab. So bleibt Ihre Vorsorgestrategie flexibel und Sie können von den alten Steuersätzen profitieren, solange diese noch gelten. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch alternative Investitionen wie Immobilien oder private Leibrenten von den verbleibenden steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Diversifizieren Sie Ihre Vorsorgeplanung und behalten Sie sowohl die steuerlichen als auch die politischen Entwicklungen im Blick.

ACADEMIX Consult AG unterstützt Sie dabei, Ihre Vorsorgestrategie optimal zu gestalten und flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können.