Finanzplanungs- und Treuhand-News

20.3.2025

Erbrecht Deutschland / Schweiz:
Wie man die Steuerlast von Erbschaften minimiert

Deutsche Eltern, die ihren Kindern Immobilien oder Vermögen vererben, belasten diese nach deutschem Erbrecht mit hohen Erbschaftssteuern. Das gilt auch dann, wenn die Kinder im Ausland leben. Finanzexperten empfehlen deshalb regelmässig, die Steuerlast von Erbschaften durch geschickte Gestaltung zu minimieren. Doch viele Eltern entscheiden sich bewusst dagegen – und das aus emotionalen Gründen. Oft sind dabei Gefühle wie Angst im Spiel. Eltern scheuen Übertragungen zu Lebzeiten, um in der Folge nicht Kontrolle und Sicherheit zu verlieren. Was, wenn die Beschenkten verantwortungslos handeln oder in Scheidungen und finanzielle Streitigkeiten verwickelt werden? Diese Sorgen überwiegen oft gegenüber der rationalen Überlegung, Steuern zu sparen.

Erbschaftssteuer in Deutschland
Sind die vererbenden Eltern in Deutschland lebende Deutsche, gilt das deutsche Erbrecht. Hier gelten folgende Regeln:

  • Hat ein Ehepaar Kinder, erhält nach dem Tod des einen Ehepartners der Verbleibende ein Viertel aller Eigentums- und Vermögenswerte. Hat eine Ehepaar keine Kinder, nur Eltern oder Grosseltern, erhält nach dem Tod des einen Ehepartners der andere die Hälfte aller Werte.
  • Gibt es nur Verwandte dritten Grades, die nicht Grosseltern sind, erbt der Ehepartner allein.
  • In einer Zugewinngemeinschaft erhält der Ehepartner zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil ein Viertel des Erbes als Zugewinnausgleich (total die Hälfte des Erbes). Hausrat / Möbel / Hobbyausrüstung erbt grundsätzlich der Ehepartner, Luxusgegenstände fallen in den allgemeinen Nachlass.
  • Von der Erbschaftssteuer ausgeschlossener Freibetrag für Ehepartner: 500’000 Euro
  • Freibetrag für Kinder: 400’000 Euro
  • Darüber hinaus sind alle zehn Jahre Schenkungen mit steuerbefreiten Freibeträgen (in gleicher Höhe wie bei Erbschaften) möglich.
  • Steuerfrei erbt ein Kind das Haus der Eltern nur, wenn es für zehn Jahre selbst darin wohnt und die Wohnfläche nicht grösser als 200 Quadratmeter ist.
  • Deutsch-schweizerische Doppelbürger können unabhängig vom Wohnsitz auch schweizerisches Erbrecht wählen. Das schafft neue Optionen durch eine Kombination von schweizerischem Ehe- und Erbrecht.
  • Um die sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz anfallenden Erbschaftssteuern nur einmal entstehen zu lassen, haben die beiden Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen abeschlossen.

Erbschaftssteuer bei Vermögensübertragungen – Fallbeispiele mit Optimierungsmöglichkeiten
Im Folgenden stellen wir anhand von Beispielen dar, wie durch kluge Planung und Schenkungen die Erbschaftssteuerlast zwischen Deutschland und der Schweiz optimiert werden kann.

Fallbeispiel: Familie Müller
Eltern: Hans (72 Jahre) und Maria Müller (70 Jahre) leben in Köln und sind in einer Gütergemeinschaft verheiratet. Beide haben ein Berliner Testament erstellt, wonach sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Erst nach dem Tod des zweiten Elternteils soll die gemeinsame Tochter Lisa (45 Jahre, lebt mit ihrer Familie in der Schweiz) das gesamte Vermögen erben.

Vermögen: Hans und Maria verfügen zu gleichen Teilen über: 

Selbstgenutztes Einfamilienhaus in Köln: 780’000 €
Drei vermietete Studentenappartments (3 × 175’000 €): 525’000 €
Ferienhaus in Kitzbühel: 1’500’000 €
Wertschriften, Aktien, Gold und Barvermögen: 380’000 €
Gesamtvermögen: 3’185’000 €

Steuerlast ohne Optimierung Erbschaft bei Tod des Vaters:
Nach dem Tod von Hans erbt Maria seinen Anteil von 1’592’500 Euro (die Hälfte des Gesamtvermögens). Da Ehepartner einen Freibetrag von 500’000 Euro haben, sind 1’092’500 Euro steuerpflichtig. Bei Steuerklasse I ergibt sich eine Erbschaftssteuer von 185’825 Euro.

Erbschaft bei Tod der Mutter:
Fünf Jahre später stirbt Maria, und Lisa erbt das gesamte Vermögen von
3’185’000 Euro. Kinder haben einen Freibetrag von 400’000 Euro, wodurch 2’785’000 Euro steuerpflichtig werden. Bei Steuerklasse I beträgt die Erbschaftssteuer 1’015’150 Euro.

Gesamte Steuerlast: 

  • Steuer Mutter (nach Tod des Vaters): 185'825 €
  • Steuer Tochter (nach Tod der Mutter): 1’015’150 €

Gesamtsteuerlast: 1’200’975 €

 

Steueroptimierung durch Schenkungen und Testamentsgestaltung

Schenkungen zu Lebzeiten:
Hans und Maria könnten Lisa bereits zu Lebzeiten Vermögen steuerfrei
schenken. Kinder haben alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400’000 Euro pro Elternteil. Zusammen können sie Lisa somit 800’000 Euro steuerfrei
übertragen. Dadurch sinkt das verbleibende Vermögen auf 2’385’000 Euro.

Erbschaftssteuer nach Schenkungen:
Nach Schenkungen wird der verbleibende Betrag von 2’385’000 Euro vererbt.
Lisa kann erneut den Freibetrag von 400’000 Euro nutzen, sodass
nur 1’985’000 Euro steuerpflichtig bleiben. Die Erbschaftssteuer beträgt
in diesem Fall 623’150 Euro. 

Gesamte Steuerlast nach Optimierung:

  • Steuer Mutter (nach Tod des Vaters): 185’825 €
  • Steuer Tochter (nach Tod der Mutter): 623’150 €

Gesamtsteuerlast: 808’975 €

Steuerersparnis:
Durch kluge Schenkungen und eine optimierte Testamentsgestaltung spart die Familie 392’000 Euro an Erbschaftssteuer.

 

Empfehlungen

  • Schenkungen frühzeitig planen: Hans und Maria sollten steuerfreie Schenkungen alle zehn Jahre nutzen, um Lisa bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen.
  • Berliner Testament überdenken: Anstelle des klassischen Berliner Testaments könnten sie einen Teil des Vermögens direkt an Lisa weitergeben, um Freibeträge mehrfach auszunutzen.
  • Familiengespräche führen: Offene Gespräche über Vermögensplanung helfen, steuerliche und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
  • Fazit: Durch geschickte Schenkungen und eine Anpassung des Testaments kann Familie Müller fast 400’000 Euro an Steuern sparen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Fallbeispiel Frau Gmeinwieser:
Wie Monika ihr Haus vor Steuern und Pflegekosten schützt – Ein Ratgeber

Monika Gmeinwieser ist 78 Jahre alt und lebt in einem gemütlichen Reihenhaus in Oberschleissheim bei München. Ihr Zuhause, das sie seit Jahrzehnten bewohnt, hat inzwischen einen Wert von 920’000 Euro. Sie hat nur einen Sohn, Rudi, der mit seiner Familie in Basel wohnt. Monika möchte sicherstellen, dass das Haus in der Familie bleibt und später an Rudi sowie ihre Enkel, Manuel und Heiko, weitergegeben wird. Doch Monika macht sich Sorgen:

  • Pflegekosten: Was passiert, wenn sie zum Pflegefall wird und ihre Ersparnisse nicht ausreichen?
  • Erbschaftssteuer: Kann Rudi das Haus steuerfrei übernehmen?
  • Absicherung: Wie kann sie sicherstellen, dass sie weiterhin in ihrem Haus wohnen darf, selbst wenn sie es zu Lebzeiten überträgt?

Es sind Fragen, die viele ältere Menschen beschäftigen – und die in der Familie
oft schwierig anzusprechen sind.

Die Erbschaftssteuer-Falle
Wenn Monika nichts unternimmt und das Haus Teil ihres Nachlasses bleibt, muss Rudi nach ihrem Tod Erbschaftssteuer zahlen... Lesen Sie auf Seite 78 des aktuellen S'ISS Finanzjournals weiter, wie Monika hohe Erschaftssteuern von Vorneherein vermeiden und zugleich etwaige hohe Pflegekosten absichern kann.