Geldanlage News

12.11.2025

📰 AIA-Meldung für Krypto-Assets – neue Meldepflichten ab 2026

📰 AIA-Meldung für Krypto-Assets – neue Meldepflichten ab 2026: Ein neuer Schritt zu mehr Steuerklarheit

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in der Schweiz das Crypto Asset Reporting Framework (CARF) in Kraft. Damit wird der automatische Informationsaustausch (AIA) erstmals auf digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Token und Stablecoins ausgeweitet. Ziel ist die steuerliche Gleichbehandlung digitaler und traditioneller Anlagen – und damit ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz.

Wer meldet – und wen es betrifft

Die Meldepflicht gilt für alle Anbieter von Kryptodienstleistungen mit Tätigkeit in oder aus der Schweiz, z. B. Kryptobörsen, Broker, Market Maker, Wallet-Provider und Banken mit Kryptoangeboten. Diese müssen künftig Kundendaten und Transaktionen regelmässig an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) melden.

Auch Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz sind indirekt betroffen: Ihre Kryptotransaktionen und -bestände werden künftig automatisch erfasst.
Der erste Datenaustausch erfolgt 2027 und umfasst alle Transaktionen ab dem 1. Januar 2026.

 
Welche Vermögenswerte betroffen sind

CARF bezieht sich auf sämtliche digitalen Vermögenswerte, die auf kryptografischer oder Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basieren und als Anlage- oder Zahlungsmittel dienen. Dazu zählen neben Bitcoin und Ethereum auch Token und Stablecoins. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zweck – nicht die rechtliche Klassifikation.

Steuerliche Behandlung und Handlungsspielraum

Für Schweizer Steuerpflichtige gelten folgende Grundsätze:

  • Kryptowerte sind im Vermögen zu deklarieren und zum Jahresende zum Kurswert zu bewerten.
  • Kursgewinne aus privatem Handel sind in der Regel steuerfrei, sofern keine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegt.
  • Einkünfte aus Mining, Staking oder gewerbsmässigem Handel sind einkommenssteuerpflichtig.

Mit der Einführung von CARF werden nicht deklarierte Bestände künftig leichter erkennbar. Wer bisher Kryptowerte nicht vollständig angegeben hat, sollte rechtzeitig prüfen, ob eine straflose Selbstanzeige infrage kommt – bevor der automatische Informationsaustausch greift.

ACADEMIX-Empfehlung

Die neue Meldepflicht macht eine saubere Dokumentation und Deklaration Ihrer digitalen Vermögenswerte wichtiger denn je.

Wir empfehlen:

  • Prüfen Sie Ihre bisherigen Steuererklärungen auf Vollständigkeit.
  • Führen Sie ab 2026 eine strukturierte Übersicht über alle Kryptotransaktionen.
  • Klären Sie frühzeitig, ob Ihre Aktivitäten als privat oder gewerbsmässig gelten.

💼 ACADEMIX Consult AG unterstützt Sie bei der steuerlich korrekten Erfassung und strategischen Planung Ihrer Krypto-Investitionen – kompetent, vorausschauend und diskret.